Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der Brainpower Events GmbH. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zur Wahrung der beiderseitigen Interessen der VertragspartnerInnen gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Bestellung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Nachfolgend wird für „Kundin/Kunde“ der Begriff „Kunde“ verwendet.

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brainpower Events GmbH gelten für die Verträge, die mit der Brainpower Event GmbH abgeschlossen werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brainpower Events GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Vertragsgrundlagen

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der Brainpower Events GmbH den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Der Vertrag kommt nach Angebotserstellung von Seiten der Brainpower Event GmbH und schriftlicher Bestätigung des Kunden zustande.

Leistungsverpflichtung

Die Leistungsverpflichtung der Brainpower Events GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestellbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung.

Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Zahlungsweise und -fristen

  1. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto:

Erste Bank Sparkasse
Brainpower Events GmbH
IBAN: AT20 2011 1849 6876 6600
BIC: GIBAATWWXXX

  1. Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Brainpower Events GmbH berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Brainpower Events GmbH 3,00 Euro Auslagenersatz verlangen.

Preis- und Leistungsänderungen

  1. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der Brainpower Events GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
  2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Rücktritt vom Vertrag, Stornierung, Absage

  1. Der Kunde kann jederzeit unter den nachfolgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen stornieren (im Folgenden: Rücktritt). Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. In diesem Fall hat der Kunde den (vollen) vereinbarten Preis für die ursprünglich angemeldete und vereinbarte Teilnehmerzahl zu zahlen. 
  2. In den nachfolgenden Fällen eines Rücktritts durch den Kunden stehen der Brainpower Event GmbH, insbesondere unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie unternehmerischen Planungserfordernissen folgende pauschale Entschädigungen zu, die der Kunde der Brainpower Event GmbH zu erstatten hat:

Zugang Rücktrittserklärung bei Brainpower Event GmbH: Höhe der Entschädigung:

  • bis 2 Monate vor Leistungsbeginn: 20% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • bis 1 Monat vor Leistungsbeginn: 30% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • bis 4 Tage vor Leistungsbeginn: 80% des vereinbarten Gesamtpreises. 

Bei einem späteren Rücktritt bzw. Zugang des Rücktritts wird 100% des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. 

  1. Die Brainpower Event GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung zu verlangen, soweit die Brainpower Event GmbH durch den Rücktritt tatsächlich und belegbar höhere Kosten entstanden sind. 
  2. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass der Brainpower Event GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Brainpower Event GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Kunde der Brainpower Event GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis.
  3. Eine Absage bzw. ein Rücktritt des Kunden aus Witterungsgründen ist nicht zulässig. Sollte eine Veranstaltung aus Witterungsgründen nach Einschätzung der Brainpower Event GmbH nicht sicher durchgeführt werden können, wird die Brainpower Event GmbH die Veranstaltung absagen. 

Ungerechtfertigter Rücktritt des Auftraggebers

Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der Brainpower Event GmbH ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt der Brainpower Event GmbH trotzdem das vereinbarte Honorar. Die Brainpower Event GmbH muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn die Brainpower Event GmbH aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Fristlose Kündigung durch die Brainpower Events GmbH

Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Brainpower Events GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die Brainpower Events GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Brainpower Events GmbH, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Die Brainpower Events GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die Brainpower Events GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Brainpower Events GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.

Gewährleistung

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Die Brainpower Events GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Die Brainpower Events GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Beschränkung der Haftung

Die Haftung der Brainpower Events GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden bzw. von TeilnehmerInnen, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten bzw. wesentlicher Vertragspflichten, wie etwa die Durchführung der Veranstaltung bzw. des Events selbst, und beim Ersatz von Verzugsschäden.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Brainpower Events GmbH.

Die Brainpower Events GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die Brainpower Events GmbH dem Kunden gegenüber hierauf berufen.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Brainpower Events GmbH mitzuteilen.

Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der Brainpower Events GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Urheberrecht

Die Spielidee, Design, Umsetzung und weitere Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der Brainpower Events GmbH. Gleiches gilt für Inhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

Bilder

Wenn die Brainpower Events GmbH auf Wunsch und im Auftrag des Kunden Fotos (Bilder bzw. Schnappschüsse) während der Veranstaltung erstellt, werden dabei auch Teilnehmer auf den Fotos abgebildet. Die Brainpower Events GmbH stellt die Fotos dem Kunden im Anschluss an die zur Verfügung. Der Kunden trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß den Vorgaben der DSGVO mit der Anfertigung der Fotos einverstanden ist bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung in die Anfertigung und konkrete Zurverfügungstellung der Fotos erklärt hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die weitere Verwendung und Nutzung der Fotos gemäß diesen Einwilligungen erfolgt. Auf Anforderung wird der Kunde der Brainpower Events GmbH diese Einwilligungen nachweisen. Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung der Fotos oder der Zurverfügungstellung widersprechen, wird die Brainpower Events GmbH die Anfertigung der Fotos unverzüglich einstellen bzw. die Zurverfügungstellung unverzüglich einstellen bzw. die Fotos unverzüglich löschen. Von etwaigen Nachteile hat der Kunde die Brainpower Events GmbH freizustellen.

Besonderheiten bei remote Events

  1. Bei allen Remote Events, bzw. Events und Leistungen, bei denen dem Kunden Online Leistungen angeboten werden bei denen der Kunde bzw. weiteren Personen sich über eine Software zu Video- und/oder Telefon-Meetings zusammenschließen, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, dass der Datenschutz aller beteiligten Personen des Kunden im erforderlichen Umfang geschützt wird und alle beteiligten Personen vorab über etwaig erforderliche datenschutzrechtliche Aspekte informiert werden.
  2. Kein/e TeilnehmerIn ist verpflichtet, bei solchen Meetings Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von sich zu dulden und ist vom Kunden darauf hinzuweisen, dass insbesondere durch Abschalten der Mikrofon- und/oder Kamera-Funktionen der genutzten Computer seine entsprechenden Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Alle Teilnehmer sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie selbst keine Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von den Remote Events anfertigen dürfen.
  3. Die Brainpower Events GmbH wird ihrerseits in diesem Zusammenhang lediglich solche Daten von remote Events und diese nur solange verarbeiten und insbesondere speichern, wie dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich ist oder gesetzlich geboten ist. Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen wird die Brainpower Events GmbH nur dann vornehmen, wenn jeder Betroffene hierzu und zu dem dabei mitgeteilten Zweck ausdrücklich seine Einwilligung erklärt.  
  4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die erfolgreiche Durchführung von remote Events davon abhängt, dass einerseits die hierfür eingesetzte Software und andererseits eine ausreichende Anbindung der TeilnehmerInnen über das Internet verfügbar ist. Soweit die Brainpower Events GmbH hierauf keinen Einfluss hat bzw. die Software und die Internetanbindung vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden, kann die Brainpower Events GmbH nicht für etwaige Funktionsstörungen in Anspruch genommen werden. Insbesondere kann die Brainpower Events GmbH insoweit nicht in Haftung genommen werden; das insoweit bestehende Haftungsrisiko trägt allein der Kunde.           

Schlussbestimmungen

Der Kunde kann die Brainpower Events GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Brainpower Events GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Brainpower Events GmbH maßgebend (Gerichtsstandort Wien). Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Brainpower Events GmbH und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.

 

Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sofern Sie als Kunden Verbraucher und damit kein Unternehmer sind, steht Ihnen nachfolgendes Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Eine Ausnahme besteht beim online Erwerb von digitalen Güter. Das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB erlischt in dieser Ausnahme, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher zwei Punkte erfüllt:

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
  • Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Brainpower Event GmbH und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

    Stand der AGB: Juni 2024